Häufige Fragen

Häufige Fragen

Zunächst benötigen Sie den Aufenthaltstitel „Ausweis für Vertriebene“ (Blaue Aufenthaltskarte) . Dazu ist eine
Registrierung (Datenerfassung) bei einer Registrierungsstelle notwendig. Es ist dafür NICHT notwendig, einen Antrag auf
internationalen Schutz („Asylantrag“) zu stellen.

Ja, die Jobvermittlung und Beratung durch Pratsya.at ist für Jobsuchende kostenlos und unverbindlich.

Als Jobsuchende/r registrieren Sie sich zunächst via Pratsya.at und geben uns bekannt, welchen Beruf Sie ausüben (wollen) und an welchen Stellen Sie grundsätzlich interessiert sind. Dabei können Sie Ihren gewünschten Arbeitsort (Wien oder Steiermark), das gewünschte Beschäftigungsausmaß (Teilzeit, Vollzeit, Geringfügig) und Ihre sonstigen Bedürfnisse angeben. Wir bemühen uns, die zu Ihren Wünschen passende Stellenangebote und Arbeitgeber zu finden und informieren Sie darüber per E-Mail oder telefonisch.

Jobinserate sind im Internet sehr leicht zu finden. Unser Service für Sie hat andere Ziele: Wir unterstützen Sie dabei einen Job zu finden, in dem wir Ihnen individuelle Kontakte zur Verfügung stellen und Sie bei den künftigen ArbeitgeberInnen empfehlen. Wir erstellen für Sie Bewerbungsunterlagen oder übersetzen sie ins Deutsche und helfen Ihnen damit die Sprachbarriere zu überwinden. Damit haben Sie mehr Chancen auf Erfolg, als bei der Beantwortung von Stelleninseraten.

Sie können sich trotzdem bei Pratsya.at registrieren. Österreichische ArbeitgeberInnen erwarten jedoch meistens mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1/B2 (je nach Position). Bei internationalen Unternehmen sind manche Jobs auf Englisch verfügbar, hier werden meistens sehr gute Englischkenntnisse (C1) erwartet. Übrigens, hier können Sie Ihre Deutschkenntnisse online testen: https://www.wifi.at/kursbuch/sprachen/einstufungstests/english/german-language-test

Sie werden direkt mit dem künftigen Dienstgeber den Arbeitsvertrag abschließen. Mit Pratsya.at werden Sie keinen Vertrag haben.

Sie können sich auch ohne Adresse bei Pratsya.at registrieren. Es reicht, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten wie Telefonummer und/oder E-Mailadresse übermitteln.

Ja, Sie können sich auch aus dem Ausland bei Pratsya.at registrieren, wenn Sie in Zukunft in Österreich arbeiten wollen.

Es hängt von vielen Faktoren ab, wie schnell Sie einen Job finden. Aktuell gibt es in Österreich viele offene Stellen in der Industrie, im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Dienstleistung (z. B. im Tourismus und in der Gastronomie), in technischen Berufen, sowie im Handel. Wenn Sie bereits Deutsch oder Englisch sprechen, dann stehen Ihre Chancen besser, schnell einen Job zu bekommen.

Üblicherweise benötigen Sie mindestens einen Lebenslauf. Ein Anschreiben und Zeugnisse werden ebenfalls gerne gesehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung des Lebenslaufs und des Anschreibens.

Die Bezahlung in Österreich kann zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen frei vereinbart werden. Untergrenzen für Löhne und Gehälter sind gesetzlich festgelegt. Ein Lohn verdienen ArbeiterInnen und ein Gehalt die Angestellten. In vielen Branchen gelten „Kollektivveträge“, welche die Mindestbezahlung für einen bestimmten Job festschreiben und dabei auch die Jahre an Erfahrung einer Person berücksichtigen. Etwa 99% aller Dienstverhältnisse in Österreich unterliegen einem „Kollektivvertrag“. Da in den meisten Kollektivverträgen 14 Löhne/Gehälter pro Jahr gelten (Urlaubsgeld als 13. Gehalt und Weihnachtsgeld als 14. Gehalt) ist der Mindestlohn in Österreich für viele ArbeitnehmerInnen aktuell bei 1.750 Euro brutto monatlich. Damit gilt de fakto ein Mindestlohn in Österreich von 10,09 Euro brutto pro Stunde sowie 1.500,00 Euro brutto (12 Gehälter) bzw. 1.750,00 Euro brutto pro Monat (bei Vollzeit Erwerbstätigkeit).

Wenn Sie in Österreich arbeiten, vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstgeber ein Bruttolohn oder Bruttogehalt pro Monat. Bevor der Arbeitgeber Ihnen das Geld auszahlt, werden von dem Bruttobetrag Steuern und Versicherung abgezogen. Der Betrag, der Ihnen ausbezahlt wird ist der Nettolohn oder Nettogehalt. Davon müssen Sie keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Sie können einen online Brutto-Netto-Rechner verwenden, um herauszufinden, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung bleibt: https://onlinerechner.haude.at/BMF-Brutto-Netto-Rechner/

Das Urlaubsgesetz in Österreich besagt, dass DienstnehmerInnen mindestens 5 Wochen Urlaub pro Jahr zur Verfügung stehen müssen.

Unter https://www.willhaben.at/immobilien/ finden Sie Inserate von Privatpersonen und von Firmen, die Wohnungen vermieten. Hilfe bei der Wohnungssuche gibt es auch bei der Caritas https://www.caritas-steiermark.at/hilfe-angebote/flucht-integration/wohnen-unterbringung

Die Caritas bietet ebenfalls Hilfe bei der Jobsuche an: https://www.caritas-steiermark.at/hilfe-angebote/flucht-integration/wohnen-unterbringung

Manche Arbeitgeber unterstützen Sie sowohl bei der Suche nach einer Wohnung als auch bei der Anreise zum Arbeitsort (Stichwort: Relocation). Es hängt von dem jeweiligen Job ab, ob der Arbeitgeber ein Relocation-Package anbietet.

Die bekanntesten Stellenbörsen in Österreich sind Karriere.at, Willhaben.at, Stepstone.at und www.Indeed.com, jobs.ams.at