Für Unternehmen
Für ArbeitgeberInnen
Haben Sie eine konkrete Position zu vergeben? Dann übermitteln Sie uns bitte Ihre unverbindliche Personalanfrage per Formular, oder rufen Sie uns einfach unter 0660/64 14 508 an. Bestellen Sie auch kostenlos und unverbindlich unseren Newsletter, um regelmäßig aktuelle Informationen zu erhalten.
Pratsya.at ist eine Initiative der F – Personalagentur für Finanzwesen GmbH. Wir sind als Personalberater in Wien und in der Steiermark tätig und auf die Besetzung von Positionen im Finanz- und Rechnungswesen spezialisiert. Mit Pratsya.at ermöglichen wir den österreichischen ArbeitgeberInnen den Zugang zu einer neuen Bewerbergruppe auf dem Arbeitsmarkt, unterstützen das erfolgreiche Onboarding und die Integration in den Betrieben. Unser mehrsprachiges Team sorgt dafür, dass Unternehmen und BewerberInnen in ihrer jeweiligen Muttersprache bestmöglich begleitet werden.
Für die Vermittlung von MitarbeiterInnen wird bei Pratsya.at kein Personalberaterhonorar fällig. Als ArbeitgeberIn leisten Sie stattdessen einen reduzierten Beitrag zu unserem Projekt. Die Personalagentur für Finanzwen ist keine gemeinnützige Organisation. Wir dürfen weder ehrenamtliche oder freiwillige MitarbeiterInnen beschäftigen, noch Spenden für Pratsya.at erhalten und müssen unsere Kosten selbst decken. Im Rahmen des Projekts wurden bereits im Mai 2022 zwei neue Stellen für aus der Ukraine geflüchteten Frauen geschaffen.
Wie funktioniert die Personalvermittlung durch Pratsya.at
Als ArbeitgeberIn können Sie uns unverbindlich eine Personalanfrage übermitteln und Ihren Bedarf bekanntgeben. Die Jobsuchenden registrieren sich kostenlos auf Pratsya.at. Das Team der Personalagentur »F« bzw. Pratsya.at wickelt das Bewerbermanagement ab, berät die Jobsuchenden anhand ihrer persönlichen Qualifikationsprofile, stimmt diese mit passenden Stellenangeboten ab und koordiniert das Recruiting mit den ArbeitgeberInnen. Wir helfen auch bei Übersetzungen, organisatorischen und interkulturellen Fragen und informieren auf Wunsch auch über die rechtlichen Anforderungen der Beschäftigung von Geflüchteten.
Welche Jobs werden gesucht?
- Positionen, die gar keine oder geringe Deutschkenntnisse voraussetzen
- Positionen mit Arbeitssprache Englisch
- Positionen in Vollzeit, Teilzeit sowie geringfügige Jobs
- Positionen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind
- Positionen, die sich gut mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen
- Jobs in allen Bundesländern
Welche Unterstützung sollten Sie als ArbeitgeberIn den MitarbeiterInnen aus der Ukraine anbieten?
- Absolute Ehrlichkeit und Transparenz im Bezug auf die Anforderungen der offenen Stelle
- Schriftliche Informationen, Fotos oder Videos zum Job oder zum Unternehmen
- Eventuell Übernahme von (An-)Reisekosten bzw. Organisation eines Umzugs
- Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft bzw. Zurverfügungstellung einer Wohnung für die ersten Monate der Zusammenarbeit
- Möglichkeiten zum Besuch von Deutschkursen, ggf. durch flexible Arbeitszeiten
- Sorgfältige soziale Integration im Betrieb: Haben Sie eine Person in Ihrem Unternehmen, die Ukrainisch, Polnisch oder Russisch spricht? Diese Person eignet sich perfekt als Mentor, Buddy oder auch als Vorgesetzte/r für die neue Person!
Wann kann ein Dienstverhältnis beginnen?
Voraussetzung für die Anstellung von BewerberInnen mit Status als Geflüchtete/r aus der Ukraine ist einerseits die „Blaue Aufenthaltskarte“ für Vertriebene und anderseits die Beschäftigungsbewilligung. Die Blaue Karte erhalten die BewerberInnen im Rahmen der Registrierung bei den Behörden. Den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellt der Arbeitgeber und sendet diesen per e-Mail, zusammen mit einer Kopie der Blauen Karte, des Meldezettels und des Reisepasses and das zuständige AMS. Die Beschäftigungsbewilligung wird idR innerhalb weniger Tage erteilt. Bewerbungs- und Recruitingprozesse können natürlich bereits vor dem Erhalt der Blauen Karte starten. Wir beraten Sie gerne dabei, die legalen Voraussetzungen für das Onboarding zu erfüllen. Bitte beachten Sie dass Mitarbeit auf selbstständiger Basis oder Bezahlung mit Dienstleistungsschecks für Personen mit Status als Geflüchtete/r aus der Ukraine nicht erlaubt sind. Um ein Dienstverhältnis als Selbstständiger (“auf Honorarbasis”) einzugehen, müssen die BewerberInnen zuvor ein Gewerbe in Österreich angemeldet haben.
Besteht die Möglichkeit zur Personalüberlassung?
Die Personalagentur »F« bietet keine Arbeitskräfteüberlassung an. Alle von uns vermittelten Personen müssen daher direkt durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin angestellt werden.
Welche Profile sind derzeit vorhanden?
Bei Pratsya.at finden Sie unterschiedlichste Berufsprofile: LogistikerIn, EinkäuferIn, ControllerIn, KonditorIn, KFZ-MechanikerIn, ChemielaborantIn, ProjektmanagerIn, e-Commerce SpezialistIn, TechnikerIn, WebentwicklerIn, Software DeveloperIn, VerkäuferIn, TischlerIn, ÄrztIn, KrankenpflegerIn, ÜbersetzerIn, Technical Writer, DekorateurIn, KosmetikerIn, FrisörIn, ElektrikerIn, BuchhalterIn, SchneiderIn, ArchitektIn, GärtnerIn, BibliothekarIn, LehrerIn, OpernsängerIn, HaushälterIn, LKW-FahrerIn, HotelmanagerIn, Marketing ManagerIn, Social Media ExpertIn, SteuerberaterIn, usw.
Alle bei uns registrierten BewerberInnen planen einen langfristigen Aufenthalt in Österreich und nehmen aktuell an Deutschkursen Teil. Zahlreiche BewerberInnen bringen gute bis sehr gute Englischkenntnisse mit. Bei (noch) fehlenden Deutschkenntnissen sind die meisten BewerberInnen bereit, auch Jobs unter ihrer Qualifikation zu übernehmen. Gefragt sind daher auch Stellenangebote im Bereich Reinigung, Haushalt, Kinderbetreuung, Tourismus, Kommissionierung, Regalbetreuung, und Ähnliche.